Die meisten Kunststoff-Verarbeiter sind von REACH kaum betroffen. Es sei denn, sie nehmen z.B. Importe aus Nicht-EU-Ländern vor. Für Recycler gibt es noch Ausnahmen von REACH (”Recycling Privilege”). Das entbindet aber grundsätzlich nicht davon, sich genaues Wissen über die Inhaltsstoffe der Regranulate zu verschaffen.Die Stoffgruppen der Schwermetalle (speziell Blei [Pb], Chrom [Cr], Cadmium [Cd] und Quecksilber [Hg]) und die organischen Stoffe der “Kandidatenliste” der ECHA sind aber von zentraler Bedeutung.Hier empfiehlt sich eine gute Qualitätssicherung und regelmäßige, eingrenzende Analysen. Wir helfen dabei gerne, um Probleme mit Behörden zu vermeiden.
SDS-Service
Sicherheitsdatenblätter für Kunststoff-Granulate und Füllstoffe unterliegen strengen Form- und Inhaltsvorschriften. Die aktuelle Grundlage dafür lässt sich aus der REACH-VO bzw. der Aktualisierung unter EU Nr. 830/2015 ableiten. Speziell für Stoffe und Gemische, die aufgrund ihres Gefahrenpotenziales speziell einzustufen sind, spielt auch die moderne CLP-VO (EU Nr. 1272/2008) eine wichtige Rolle.Als sachkundiges Personal helfen wir ihnen gerne bei der Erstellung ihrer korrekten Sicherheitsdatenblätter. Meist ist dazu ein Gespräch über eine Eingrenzung möglicher, gefährlicher Stoffe nötig.Wir sind auch spezialisiert auf die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern für Regranulate. -> unser SDS online - Service!
Rohstoffe, Formulierungen, Umsetzung & Märkte neue Produkte, neue Prozesse, neue Anwendungen Marketing & begleitende Markteinführung
Die meisten Kunststoff-Verarbeiter sind von REACH kaum betroffen. Es sei denn, sie nehmen z.B. Importe aus Nicht-EU-Ländern vor. Für Recycler gibt es noch Ausnahmen von REACH (”Recycling Privilege”). Das entbindet aber grundsätzlich nicht davon, sich genaues Wissen über die Inhaltsstoffe der Regranulate zu verschaffen.Die Stoffgruppen der Schwermetalle (speziell Blei [Pb], Chrom [Cr], Cadmium [Cd] und Quecksilber [Hg]) und die organischen Stoffe der “Kandidatenliste”der ECHA sind aber von zentraler Bedeutung.Hier empfiehlt sich eine gute Qualitätssicherung und regelmäßige, eingrenzende Analysen. Wir helfen dabei gerne, um Probleme mit Behörden zu vermeiden.
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Sicherheitsdatenblätter für Kunststoff-Granulate und Füllstoffe unterliegen strengen Form- und Inhaltsvorschriften. Die aktuelle Grundlage dafür lässt sich aus der REACH-VO bzw. der Aktualisierung unter EU Nr. 830/2015 ableiten. Speziell für Stoffe und Gemische, die aufgrund ihres Gefahrenpotenziales speziell einzustufen sind, spielt auch die moderne CLP-VO (EU Nr. 1272/2008) eine wichtige Rolle.Als sachkundiges Personal helfen wir ihnen gerne bei der Erstellung ihrer korrekten Sicherheitsdatenblätter. Meist ist dazu ein Gespräch über eine Eingrenzung möglicher, gefährlicher Stoffe nötig.Wir sind auch spezialisiert auf die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern für Regranulate. -> unser SDS online - Service!
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